Was benötigt die Kanzlei für die ESt-Erklärung?
Sie kennen den Sachverhalt. Wir kennen die gesetzlich-legitimen Möglichkeiten, Steuern zu sparen, zu optimieren.
Abzugspotenziale werden dort verschenkt, wo Informationen nicht von A nach B gelangen, also wo Sie uns nicht über angefallenen Aufwendungen in Kenntnis setzen!
Sie kennen den Sachverhalt (Praxis) in- und auswendig. Wir kennen die steuerlichen Regelungen und Möglichkeiten (Theorie).
Um das bestmögliche Ergebnis für Sie rauszuholen, benötigen wir Informationen:
Sichten Sie die nachfolgenden Überschriften. Wenn ein Punkt auf Sie nicht zutrifft, springen Sie einfach zur nächsten Überschrift!
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus einer Angestelltentätigkeit
Teilen Sie uns mit, ob sich gegenüber dem Vorjahr gravierend etwas geändert hat (für Bestandsmandanten, Fälle also, bei denen wir über das Vorjahr im Bilde sind).
Hat sich der Ablauf einer typischen Arbeitswoche gravierend geändert? Wenn ja, wie lief eine typische Arbeitswoche ab? Wie oft waren Sie „in der Firma“? Wie oft im Home-Office? Außendiensttätigkeit?
Fielen Ihnen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung an, die vom Arbeitgeber nicht erstattet/getragen wurden? Zu denken ist an:
- Arbeitsmittel (Laptop für Arbeit etc.)
- Fortbildungskosten (Seminare, Fachbücher etc.)
- Reisekosten zu beruflichen Auswärtstätigkeiten (Fahrten zu Kunden, Seminaren, Arbeitseinsätzen an anderen Standorten des Arbeitgebers etc.)
- Wie oft waren Sie in etwa im Home-Office tätig?
- Bewerbungskosten?
Liefern Sie gerne einen stichpunktartigen Abriss Ihrer Erwerbsbiografie. Keinen Roman, aber die Eckpunkte, sodass wir uns in Ihren Fall hineinversetzen und spekulieren können, welche absetzbaren Sachverhalte darin schlummern!
DATEV Meine Steuern: Lasche „Arbeitnehmer“
Einkünfte aus einem (Neben-)Gewerbe
Falls Sie ein Nebengewerbe, oder eine selbständige Tätigkeit (oder Land- und Forstwirtschaft) betreiben, sind Informationen zu den Betriebseinnahmen hieraus einerseits und den Betriebsausgaben andererseits nötig.
Listen Sie uns insbesondere die Betriebseinnahmen vollständig auf, damit Sie nicht Gefahr laufen, Steuerhinterziehung zu begehen.
Tragen Sie aber auch die Betriebsausgaben, also all jene Ausgaben, die mit dem Gewerbe (Betrieb) in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, akribisch zusammen, sodass Sie kein Steuerminderungspotenzial verschenken!
Für die strukturierte Hereingabe der Daten hierzu können Sie das hier zum Download bereitstehende Excel nutzen!
DATEV Meine Steuern: Lasche „Gewerbebetrieb“
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Wenn Sie für all Ihre Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne „Freistellungsaufträge“ bei der/den Bank/en gestellt haben, ist eine Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung weder notwendig noch sinnvoll.
Frei sind pro Person und Jahr 1.000 Euro an Kapitalerträgen.
Haben Sie jedoch insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro an Kapitalerträgen erzielt, hat die Bank hierauf jedoch Kapitalertragsteuer (landläufig: „Abgeltungsteuer“) einbehalten, dann macht die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung Sinn, um die Kapitalertragsteuer zurückzuholen.
Wenn das vorstehende der Fall ist, benötigen wir „Steuerbescheinigungen“ der Kreditinstitute. Keine ewig-langen Erträgnisaufstellungen und auch keine Depotgebührenübersicht, nein (nur!) Steuerbescheinigungen, nicht mehr, nicht weniger 😉.
Eine Angabe aller Kapitalerträge ist auch dann geboten (zwingend), wenn Sie ausländische Kapitalerträge, also ohne deutschen Steuerabzug, erzielt haben!
DATEV Meine Steuern: Lasche „Kapitalerträge“
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Haben Sie eine vermietete Immobilie im Privatvermögen, so benötigen wir Informationen zu den Einnahmen und Werbungskosten hieraus.
Diese Einkunftsart birgt klassischerweise die Gefahr, dass steuermindernde Werbungskosten übersehen werden. Zu hohe Einkommensteuer wäre dann die unliebsame und unnötige Folge.
Deshalb ist es pragmatisch und ratsam, dass Sie uns mittels Tabellenblatt „Vermietung und Verpachtung“ in dem hier zum Download bereitstehenden Excel die Eckdaten zu den Einnahmen und Werbungskosten mitteilen.
Mietverträge mit den neuen Mietern (bei unterjährigem Mieterwechsel) und größere Reparaturrechnungen (Einzelrechnungen über 500 Euro) können Sie uns zudem hereingeben, um für Finanzamtsrückfragen vorbereitet zu sein. Die übrigen Aufwandsbelege etc. reichen uns vermerkt in der Excel-Auflistung. Eine Einreichung bei uns oder beim Finanzamt ist nur auf Nachfrage nötig.
DATEV Meine Steuern: Lasche „Vermietungen“
Andere Einkünfte
Haben Sie andere, weitere Einkünfte erzielt, geben Sie uns hierzu bitte einschlägige Informationen und Belege, damit wir die steuerlichen Folgerungen hierzu vornehmen können.
Spenden
Bei Spenden bis zu ca. 100 Euro gesamt im Jahr frägt das Finanzamt nur selten nach den zugehörigen Spendenbescheinigungen. Die Hereingabe derselben können Sie sich also ggf. im ersten Schritt sparen.
Nur dann, wenn Sie merklich höhere Spenden im Jahr geleistet haben, ist eine Hereingabe aller Spendenbescheinigungen von vorne herein nötig.
Für Spenden bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis. Nur bei Einzelspenden über 300 Euro ist eine formelle Spendenbescheinigung nötig.
Listen Sie die Spenden zudem in einer Excel-Aufstellung auf, sofern Sie mehr als fünf Einzelspenden geleistet haben, damit eine Verprobung gewährleistet ist und „nichts untergeht“.
DATEV Meine Steuern: Lasche „Spenden“
Handwerkerleistungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen
Der Fiskus begünstigt „Arbeitsleistungen“ am/im eigenen Wohngrundstück, also um das Haus herum und im Haus. Hintergrund ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Gerade deshalb ist die unbare Bezahlung aufs Konto des Dienstleisters/Handwerkers nötig.
Wer zur Miete wohnt, sollte die „letzte Nebenkostenabrechnung“ mit allen Seiten (= wichtig!) als Scan/pdf an uns hereingeben.
Eigentümer sollten an folgende Rechnungen denken:
- Kaminkehrer
- Malerarbeiten
- Reparaturen am Haus/Grundstück
- Haushaltsgeräte reparieren
- Gartenarbeiten
- Haushaltshilfe
- Sonstige Arbeitsleistung am/im Haus
Nicht begünstigt (und daher nicht benötigt von uns) sind reine Materialrechnungen fürs eigene Wohngrundstück!
DATEV Meine Steuern: Lasche „Haushaltsnahe Dienstleistungen“
Krankheitskosten, außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten (Zuzahlungen in Apotheken, selbst getragene Arztkosten, Zahnarztkosten, Kosten für Brillen und Kontaktlinsen usw.) sind nur dann abziehbar, wenn die sogenannte „zumutbare Belastung“ überschritten ist.
Bei hohem Einkommen kann die zumutbare Belastung auch mal gut und gerne mehrere Tausend Euro betragen.
Das Sammeln von Belegen und Erstellen von Auflistungen hierzu macht also nur Sinn, wenn absehbar ist, dass mehrere Hundert- oder gar mehrere Tausend-Euro an Eigenbelastung (also nach Abzug von Krankenkassen- und sonstigen Versicherungserstattungen/-zuschüssen) im Jahr entstehen.
Zur Hereingabe bietet sich das Auflisten in Excel an, siehe hier.
DATEV Meine Steuern: Lasche „Außergewöhnliche Belastungen“
Welche Rückfragen hatten wir im Vorjahr?
Nehmen Sie beim Zusammensuchen der Unterlagen fürs laufende Jahr unsere Rückfragen des Vorjahres zur Hand – liegen diesmal die entsprechenden Unterlagen/Infos bei?
Wie stelle ich der Kanzlei die Unterlagen bereit?
Steigender Kostendruck erfordert ein effizientes Abhandeln der Fälle.
Um die Qualität hochhalten und den Preis für unsere Dienstleistung dennoch stabil halten zu können, ist ein Unterlageneingang via „DATEV Meine Steuern“ nötig.
Wie das Einloggen in dieser Cloud funktioniert, ist hier erklärt:
Sollten Sie bisher keine Zugangsdaten haben, melden Sie sich bitte via: XXXXXXX
Tipp: Laden Sie Ihre Steuerbelege unterjährig laufend, sofort in die DATEV Meine Steuern-Cloud hoch. Das trainiert nicht nur regelmäßig das Handling mit der Cloud, sondern verhindert systematisch zudem, dass steuermindernde Belege abhandenkommen. Zwei Fliegen mit einer Klatsche!
Ein Unterlageneingang „per E-Mail“ verursacht bei uns zeitlichen Mehraufwand und damit eine Gebührensteigerung - über eine rein inflationsbedingte Erhöhung hinaus - zu Ihren Lasten. Davon wird deshalb abgeraten.
Einen umfassenden Überblick über nötige Unterlagen finden Sie ergänzend, der Vollständigkeit, halber zudem hier: Steuerrelevante Unterlagen/Belege.