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Erbschaftsteuer: Optimierung durch Verteilung auf mehrere Köpfe

Eine (weitere) Möglichkeit zur Optimierung und Minderung der Erbschaftsteuer ist die Verteilung der Schenkungs- oder Erbmasse auf mehrere Köpfe.

Dadurch wird der 20.000 Euro-Freibetrag, der pro Person greift, mehrfach genutzt.

Pro „Mehr-Erben“ wird die Erbschaftsteuer, sofern keine nahen Verwandten vorhanden sind, in diesen Fällen um stolze 6.000 Euro (20.000 Euro x 30 %) gemindert. Kein Pappenstiel.

Nehmen wir das Ausgangsbeispiel aus dem Grundlagen-Beitrag zur Sache. Dieses lautete:

Eine ledige und kinderlose Frau vererbt ihrem Cousin ein Vermögen, das nach Abzug der Schulden und sonst mindernd abziehbarer Beträge (aber vor Freibetrag) 520.000 Euro beträgt.

Lösung ohne Optimierung:

Es entstehen 150.000 Euro Erbschaftsteuer (Berechnung etc., siehe Grundlagen-Beitrag).

Optimierung durch Verteilung auf mehrere Köpfe:

Nun nehmen wir an, der Cousin ist verheiratet und hat drei Kinder und zudem drei Enkel. Die Cousine wiederum ist dahingehend offen, dass das Vermögen nicht zwingend an den Cousin gehen muss, sondern es ihr genau so recht ist, wenn das Vermögen teilweise auch an die nahen Verwandten des Cousins ginge.

Die Cousine könnte für diesen Fall im Schenkungs- oder Erbwege (via Testament) veranlassen, dass der Cousin als Gegenleistung für die Schenkung/Erbschaft eine (Vermächtnis-)Zahlung in Höhe von (z. B.) 20.000 Euro an X, Y und Z (…) leisten muss, z. B. handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament mit dem Inhalt:

Zu meinem/n Erben berufe ich meinen Cousin (und …). Meine Erben belaste ich damit, dass sie im Vermächtniswege an jede folgende Person jeweils 20.000 Euro zahlen müssen; jede folgende Person erhält insgesamt 20.000 Euro aus der Erbmasse im Vermächtniswege:

  • Ehefrau des Cousins (Name)

  • Kind 1 des Cousins (Name)

  • Kind 2 des Cousins (Name)

  • Kind 3 des Cousins (Name)

  • Enkel 1 des Cousins (Name)

  • Enkel 2 des Cousins (Name)

  • Enkel 3 des Cousins (Name)


Lösung im optimierten Fall:

Durch diese Optimierung sinkt die „Bereicherung“ des Cousins gegenüber dem Ausgangsbeispiel (dort war die Bereicherung nach Freibetragsabzug noch 500.000 Euro) um sieben Mal (!) 20.000 Euro, also um insgesamt 140.000 Euro. Die Bereicherung beträgt dann nach Freibetragsanwendung nur noch 360.000 Euro.

Die Erbschaftsteuer beträgt folglich „nur noch“ 108.000 Euro. Das ist immer noch viel, aber um stolze 42.000 Euro weniger als im Ausgangsbeispiel.

Bei den sieben Vermächtnisnehmern entsteht jeweils keine Erbschaftsteuer, da die Bereicherung (20.000 Euro) nach Freibetrags-Abzug (20.000 Euro) jeweils 0 Euro beträgt.


Welche weiteren Möglichkeiten es zur Optimierung der Erbschaftseuer gibt, zeigen die weiteren Beiträge (siehe Verlinkung am Ende des Beitrags). Bedenken Sie: Die Optimierungen lassen sich auch miteinander kombinieren. So verstärkt sich der Steuerspareffekt nochmals erheblich!

Sollten soweit Fragen im Einzelfall bestehen, stehen wir gerne telefonisch (0851 95689-0) oder per E-Mail (zu unseren üblichen Stundensätzen) zur Verfügung.


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