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FAQ

... für eine effiziente Zusammenarbeit mit KRGA

Um die Effizienz in der Bearbeitung der mannigfachen Einkommensteuer-Fälle zu steigern, haben wir FAQ erstellt, die wiederkehrende Herausforderungen systematisch behandelt. Vielfach treten erfahrungsgemäß ähnliche Unklarheiten auf und erfordern unnötigen Zeitaufwand, den wir durch die Bereitstellung dieser Informationen reduzieren möchten.

Die FAQ sind ein unverzichtbares Werkzeug für eine reibungslose, schnörkellose Zusammenarbeit. Durch das Lesen und Berücksichtigen der dort aufgeführten Hinweise können Missverständnisse vermieden und die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Damit tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass Ihre Steuerangelegenheiten effizient und präzise abgewickelt werden.

  • Sie überlegen, ein Mandatsverhältnis bei uns einzugehen.

    Unsere Kanzleiphilosophie ist: Mandaten sollen uns gerne immer wieder aufs Neue beauftragen und jederzeit frei sein. Knebelverträge oder überlange Kündigungsfristen gibt es nicht.

    Wir klagen, wie flächendeckend alle Steuerberater, nicht über zu wenig Arbeit😉. Einen Neumandats-Annahmestopp haben wir dennoch bisher nicht verfügt.

    Unsere generelle Herangehensweise: Wir planen unsere Arbeiten mit einem Stundensatz von netto 150 Euro (mittleres Preissegment, nicht der „billige Jakob“, aber auch weit entfernt vom oberen Ende der auffindbaren Bandbreite). Mit den Pauschalgebühren von Lohnsteuerhilfevereinen können und wollen wir nicht konkurrieren. Selbst in einem „absoluten Standardfall“ ist daher mit Gebühren in Höhe von netto 300 Euro zu rechnen.

    Damit am Ende beide Seiten zufrieden sind, ist es wichtig, dass wir die Informationen und Unterlagen passend und in einem Aufwasch hereinbekommen, sodass wir uns mit dem Kern der wertschöpfenden Tätigkeit (Steuerberatung, bzw. Optimierung der Steuerlast) befassen können, und Sie uns nicht fürs Unterlagen sortieren oder vermeidbare, mehrfache Nachfordern von Unterlagen und Nachhaken hinsichtlich fehlender Informationen zusätzlich bezahlen müssen.

    Beachten Sie aus diesem Grund die Hinweise zur Unterlagenhereingabe (separate FAQ-Beiträge).

     

    Um die Stammdaten möglichst effizient einholen und erfassen zu können, bitte selbige über https://stammdaten.krga.bayern/ (Klick auf den Link, in der Regel Formular für Privatpersonen, insb. bei Mandanten, die nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis erzielen) an uns, sofern eine Mandatierung final gewünscht ist. Lassen Sie sich gerne Zeit und entscheiden Sie in aller Ruhe, ohne Hektik.

    Daneben sind wichtige Ausgangspunkte für unsere Arbeit (als Scan/pdf):

    1. Der letzte Einkommensteuerbescheid (vom Finanzamt) mit allen Seiten,
    2. Die letzte Einkommensteuererklärung (vom bisherigen Steuerberater bzw. falls selbst erstellt z. B. die „komprimierte Erklärung“ aus Elster) mit allen Seiten und
    3. Der Personalausweis mit Vorder- und Rückseite (… aufgrund von Obliegenheiten nach dem Geldwäschegesetz)
    4. Schildern Sie uns daneben stichpunktartig Ihre Erwerbsbiografie des zu bearbeitenden Jahres. Das gibt uns „ein Gefühl für den Fall“ und hilft, gezielt weitere Fragen und Optimierungspotenziale zu identifizieren

     

    Diese Unterlagen können Sie per Mail an anfragen@krga.bayern richten.
    Wir melden uns mit weiteren Fragen zum Fall in der Folge.

    Beachten Sie: Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Wir wollen das Beste für Sie rausholen. Daher benötigen wir ein paar Wochen -- zu Zeiten von Arbeitsspitzen „ein paar Monate“ -- an Bearbeitungszeit.

    „Mit Steuerberater“ haben Sie für die Abgabe Steuererklärungen ohnehin länger Zeit:

    • Für 2022 … bis Ende Juli 2024,
    • Für 2023 … bis Ende Mai 2025,
    • Für 2024 … bis Ende April 2026.
  • Was benötigt die Kanzlei für die ESt-Erklärung?

    Sie kennen den Sachverhalt. Wir kennen die gesetzlich-legitimen Möglichkeiten, Steuern zu sparen, zu optimieren.

    Abzugspotenziale werden dort verschenkt, wo Informationen nicht von A nach B gelangen, also wo Sie uns nicht über angefallenen Aufwendungen in Kenntnis setzen!

    Sie kennen den Sachverhalt (Praxis) in- und auswendig. Wir kennen die steuerlichen Regelungen und Möglichkeiten (Theorie).

    Um das bestmögliche Ergebnis für Sie rauszuholen, benötigen wir Informationen:

    Sichten Sie die nachfolgenden Überschriften. Wenn ein Punkt auf Sie nicht zutrifft, springen Sie einfach zur nächsten Überschrift!

     

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus einer Angestelltentätigkeit

    Teilen Sie uns mit, ob sich gegenüber dem Vorjahr gravierend etwas geändert hat (für Bestandsmandanten, Fälle also, bei denen wir über das Vorjahr im Bilde sind).

    Hat sich der Ablauf einer typischen Arbeitswoche gravierend geändert? Wenn ja, wie lief eine typische Arbeitswoche ab? Wie oft waren Sie „in der Firma“? Wie oft im Home-Office? Außendiensttätigkeit?

    Fielen Ihnen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung an, die vom Arbeitgeber nicht erstattet/getragen wurden? Zu denken ist an:

    • Arbeitsmittel (Laptop für Arbeit etc.)
    • Fortbildungskosten (Seminare, Fachbücher etc.)
    • Reisekosten zu beruflichen Auswärtstätigkeiten (Fahrten zu Kunden, Seminaren, Arbeitseinsätzen an anderen Standorten des Arbeitgebers etc.)
    • Wie oft waren Sie in etwa im Home-Office tätig?
    • Bewerbungskosten?

    Liefern Sie gerne einen stichpunktartigen Abriss Ihrer Erwerbsbiografie. Keinen Roman, aber die Eckpunkte, sodass wir uns in Ihren Fall hineinversetzen und spekulieren können, welche absetzbaren Sachverhalte darin schlummern!

    DATEV Meine Steuern: Lasche „Arbeitnehmer“


    Einkünfte aus einem (Neben-)Gewerbe

    Falls Sie ein Nebengewerbe, oder eine selbständige Tätigkeit (oder Land- und Forstwirtschaft) betreiben, sind Informationen zu den Betriebseinnahmen hieraus einerseits und den Betriebsausgaben andererseits nötig.

    Listen Sie uns insbesondere die Betriebseinnahmen vollständig auf, damit Sie nicht Gefahr laufen, Steuerhinterziehung zu begehen.

    Tragen Sie aber auch die Betriebsausgaben, also all jene Ausgaben, die mit dem Gewerbe (Betrieb) in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, akribisch zusammen, sodass Sie kein Steuerminderungspotenzial verschenken!

    Für die strukturierte Hereingabe der Daten hierzu können Sie das hier zum Download bereitstehende Excel nutzen!

    DATEV Meine Steuern: Lasche „Gewerbebetrieb“


    Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Wenn Sie für all Ihre Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne „Freistellungsaufträge“ bei der/den Bank/en gestellt haben, ist eine Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung weder notwendig noch sinnvoll.

    Frei sind pro Person und Jahr 1.000 Euro an Kapitalerträgen.

    Haben Sie jedoch insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro an Kapitalerträgen erzielt, hat die Bank hierauf jedoch Kapitalertragsteuer (landläufig: „Abgeltungsteuer“) einbehalten, dann macht die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung Sinn, um die Kapitalertragsteuer zurückzuholen.

    Wenn das vorstehende der Fall ist, benötigen wir „Steuerbescheinigungen“ der Kreditinstitute. Keine ewig-langen Erträgnisaufstellungen und auch keine Depotgebührenübersicht, nein (nur!) Steuerbescheinigungen, nicht mehr, nicht weniger 😉.

    Eine Angabe aller Kapitalerträge ist auch dann geboten (zwingend), wenn Sie ausländische Kapitalerträge, also ohne deutschen Steuerabzug, erzielt haben!

    DATEV Meine Steuern: Lasche „Kapitalerträge“


    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Haben Sie eine vermietete Immobilie im Privatvermögen, so benötigen wir Informationen zu den Einnahmen und Werbungskosten hieraus.

    Diese Einkunftsart birgt klassischerweise die Gefahr, dass steuermindernde Werbungskosten übersehen werden. Zu hohe Einkommensteuer wäre dann die unliebsame und unnötige Folge.

    Deshalb ist es pragmatisch und ratsam, dass Sie uns mittels Tabellenblatt „Vermietung und Verpachtung“ in dem hier zum Download bereitstehenden Excel die Eckdaten zu den Einnahmen und Werbungskosten mitteilen.

    Mietverträge mit den neuen Mietern (bei unterjährigem Mieterwechsel) und größere Reparaturrechnungen (Einzelrechnungen über 500 Euro) können Sie uns zudem hereingeben, um für Finanzamtsrückfragen vorbereitet zu sein. Die übrigen Aufwandsbelege etc. reichen uns vermerkt in der Excel-Auflistung. Eine Einreichung bei uns oder beim Finanzamt ist nur auf Nachfrage nötig.

    DATEV Meine Steuern: Lasche „Vermietungen“


    Andere Einkünfte

    Haben Sie andere, weitere Einkünfte erzielt, geben Sie uns hierzu bitte einschlägige Informationen und Belege, damit wir die steuerlichen Folgerungen hierzu vornehmen können.


    Spenden

    Bei Spenden bis zu ca. 100 Euro gesamt im Jahr frägt das Finanzamt nur selten nach den zugehörigen Spendenbescheinigungen. Die Hereingabe derselben können Sie sich also ggf. im ersten Schritt sparen.

    Nur dann, wenn Sie merklich höhere Spenden im Jahr geleistet haben, ist eine Hereingabe aller Spendenbescheinigungen von vorne herein nötig.

    Für Spenden bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis. Nur bei Einzelspenden über 300 Euro ist eine formelle Spendenbescheinigung nötig.

    Listen Sie die Spenden zudem in einer Excel-Aufstellung auf, sofern Sie mehr als fünf Einzelspenden geleistet haben, damit eine Verprobung gewährleistet ist und „nichts untergeht“.

    DATEV Meine Steuern: Lasche „Spenden“


    Handwerkerleistungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Der Fiskus begünstigt „Arbeitsleistungen“ am/im eigenen Wohngrundstück, also um das Haus herum und im Haus. Hintergrund ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Gerade deshalb ist die unbare Bezahlung aufs Konto des Dienstleisters/Handwerkers nötig.

    Wer zur Miete wohnt, sollte die „letzte Nebenkostenabrechnung“ mit allen Seiten (= wichtig!) als Scan/pdf an uns hereingeben.

    Eigentümer sollten an folgende Rechnungen denken:

    • Kaminkehrer
    • Malerarbeiten
    • Reparaturen am Haus/Grundstück
    • Haushaltsgeräte reparieren
    • Gartenarbeiten
    • Haushaltshilfe
    • Sonstige Arbeitsleistung am/im Haus

    Nicht begünstigt (und daher nicht benötigt von uns) sind reine Materialrechnungen fürs eigene Wohngrundstück!

    DATEV Meine Steuern: Lasche „Haushaltsnahe Dienstleistungen“


    Krankheitskosten, außergewöhnliche Belastungen

    Krankheitskosten (Zuzahlungen in Apotheken, selbst getragene Arztkosten, Zahnarztkosten, Kosten für Brillen und Kontaktlinsen usw.) sind nur dann abziehbar, wenn die sogenannte „zumutbare Belastung“ überschritten ist.

    Bei hohem Einkommen kann die zumutbare Belastung auch mal gut und gerne mehrere Tausend Euro betragen.

    Das Sammeln von Belegen und Erstellen von Auflistungen hierzu macht also nur Sinn, wenn absehbar ist, dass mehrere Hundert- oder gar mehrere Tausend-Euro an Eigenbelastung (also nach Abzug von Krankenkassen- und sonstigen Versicherungserstattungen/-zuschüssen) im Jahr entstehen.

    Zur Hereingabe bietet sich das Auflisten in Excel an, siehe hier.

    DATEV Meine Steuern: Lasche „Außergewöhnliche Belastungen“


    Welche Rückfragen hatten wir im Vorjahr?

    Nehmen Sie beim Zusammensuchen der Unterlagen fürs laufende Jahr unsere Rückfragen des Vorjahres zur Hand – liegen diesmal die entsprechenden Unterlagen/Infos bei?


    Wie stelle ich der Kanzlei die Unterlagen bereit?

    Steigender Kostendruck erfordert ein effizientes Abhandeln der Fälle.

    Um die Qualität hochhalten und den Preis für unsere Dienstleistung dennoch stabil halten zu können, ist ein Unterlageneingang via „DATEV Meine Steuern“ nötig.

    Wie das Einloggen in dieser Cloud funktioniert, ist hier erklärt: 

    Sollten Sie bisher keine Zugangsdaten haben, melden Sie sich bitte via: XXXXXXX

    Tipp: Laden Sie Ihre Steuerbelege unterjährig laufend, sofort in die DATEV Meine Steuern-Cloud hoch. Das trainiert nicht nur regelmäßig das Handling mit der Cloud, sondern verhindert systematisch zudem, dass steuermindernde Belege abhandenkommen. Zwei Fliegen mit einer Klatsche!

    Ein Unterlageneingang „per E-Mail“ verursacht bei uns zeitlichen Mehraufwand und damit eine Gebührensteigerung - über eine rein inflationsbedingte Erhöhung hinaus - zu Ihren Lasten. Davon wird deshalb abgeraten.

     

    Einen umfassenden Überblick über nötige Unterlagen finden Sie ergänzend, der Vollständigkeit, halber zudem hier: Steuerrelevante Unterlagen/Belege.

  • Für die effiziente und sichere Übermittlung Ihrer Steuerunterlagen nutzen wir das DATEV-Portal "Meine Steuern". Um Ihre Dokumente korrekt und vollständig einzureichen, laden Sie bitte zunächst die Excel-Datei herunter, die wir für Sie bereitgestellt haben. Diese Datei dient als Vorlage zur Erfassung aller relevanten Informationen.

    Nachdem Sie die Excel-Datei heruntergeladen und ausgefüllt haben, laden Sie sie bitte über das DATEV-Portal "Meine Steuern" wieder hoch. In der Datei finden Sie auch detaillierte Anweisungen, die Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie Sie die erforderlichen Angaben machen und die Datei ordnungsgemäß hochladen.

    Durch die Nutzung dieses Verfahrens stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig und korrekt bei uns ankommen, wodurch wir Ihre Steuerangelegenheiten schneller und effizienter bearbeiten können.

    Excel-Datei herunterladen

  • Bezahlen Sie uns nicht zusätzlich fürs Sortieren Ihrer Unterlagen.

    … und ebenso wenig dafür, dass wir Puzzleteile zusammenbauen oder Dateiformate umwandeln (das Finanzamt akzeptiert z. B. großteils nur den Empfang von pdf-Dateien).

    Nicht

    • Hereingabe von Bilddateien (jpeg-Format etc.)
    • Große, farbige Dateien
    • Schiefe, verdrehte Belege, (halb) auf dem Kopf stehend

    Sondern

    • pdf-Format 
      Nutzen Sie am Smartphone z. B. eine (kostenlose) Scanner-App, z. B. CamScanner.
    • Ein Mehrseitiger Beleg = ein pdf-Dokument
    • Wenig Dateigröße, Scannen in schwarz-weiß
    • Richtig rum scannen, ggf. richtig herum drehen, vorm Versand an uns

    Beantworten Sie per E-Mail an Sie gerichtete Rückfragen „in einem Paket“. So ist eine schlanke, kostenschonende Abwicklung gewährleistet. Lieber lassen Sie sich zwei-drei Tage länger Zeit, dafür aber 100 % …

  • Bezahlen Sie uns nicht zusätzlich fürs Sortieren Ihrer Unterlagen.

    Berücksichtigen Sie, dass wir Ihre Unterlagen oftmals scannen (müssen), für unsere Akten bzw. zur Einreichung bei Finanzamtsrückfragen. Das Nutzen des Scanner-Einzugsfachs erfordert „lose Blätter“.

    Nicht

    • Tacker- und Büroklammern
    • Schnellhefter, Sichthüllen, Folien
    • Klein-/Thermobelege zerstreut/verteilt unter DIN A4-Blättern

    Sondern

    • Hereingabe in einem „normalen Ordner“, getrennt nach Einkunfsquellen (Nichtselbständige Beschäftigung, Vermietungsobjekt 1, Vermietungsobjekt 2 …) bzw. Kategorien (Spenden, Handwerkerleistungen etc.) mit einfachen Trennlaschen
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