Leistungen
Einkommensteuer
Die „private Steuer“; häufig geht es nur um „kleine Beträge“, dennoch ist regelmäßig zu beobachten, dass sich darin interessante, schwierige Fragen der Rechtsanwendung/-auslegung tummeln. Durch stetiges Fortbilden und Studium einschlägiger Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit (BFH, FGs) gewährleisten wir die bestmögliche Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten im Interesse unserer Kunden.
Über uns
Ihre Kanzlei für alle steuerlichen Anlegenheiten
Bei KRGA & smile behandeln wir jede Einkommensteuererklärung mit der gleichen Sorgfalt, unabhängig von der Höhe der Beträge, denn auch hinter vermeintlich kleinen Sachverhalten verbergen sich oft anspruchsvolle Rechtsfragen. Durch laufende Fortbildung und das Studium der aktuellen Rechtsprechung (BFH, Finanzgerichte) schöpfen wir die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Interesse bestmöglich aus.