Dieser Beitrag hat das Ziel, die Begriffe Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung zu erklären und Klarheit darüber zu schaffen. Damit sollen sowohl Einsteiger als auch erfahrene Steuerzahler ein besseres Verständnis für diese wichtigen Themen gewinnen.
Viele Anleger kennen es: Die Bank hat Abgeltungsteuer auf Zinserträge oder Dividenden einbehalten, obwohl die steuerlichen Freibeträge noch gar nicht ausgeschöpft sind.
Hier kommt der Sparer-Pauschbetrag ins Spiel. Er sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete steuerfrei bleiben.
Dies ist ein Vorteil für Steuerpflichtige, der jedoch oft durch fehlende oder zu niedrig angesetzte Freistellungsaufträge ungenutzt bleibt.
Doch keine Sorge: Selbst wenn die Bank bereits Abgeltungsteuer einbehalten hat, lässt sich der Sparer-Pauschbetrag nachträglich geltend machen – ein manchmal ungenutztes Mittel, um Steuern zurückzuerhalten.
Seit 2023 liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete. Diese Regelung zielt darauf ab, auch Privatanlegern mit kleineren Kapitalerträgen eine steuerliche Entlastung zu gewähren.
Fallbeispiel:
Max Müller hat bei Bank A keine Freistellungsaufträge hinterlegt. Im Jahr 2024 erzielte er folgende Kapitalerträge:
Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bleibt einstweilen, also beim Steuerabzug an der Quelle, bei der Bank, ungenutzt.
Lösung:
Ergebnis: Max erhält die 220 Euro zurück – ein erfreulicher Effekt durch eine einfache Nachkorrektur.
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein einfacher, aber effektiver Weg, um Steuerlasten auf Kapitalerträge zu senken. Selbst wenn der Freibetrag im laufenden Jahr nicht durch Freistellungsaufträge genutzt wurde, bietet die Einkommensteuererklärung die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern final zurückzufordern.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, stehen wir Ihnen telefonisch (0851 95689-0) oder per E-Mail, zu unseren üblichen Stundensätzen, gerne zur Verfügung.
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