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Lohnsteuerklassen

Wo sie Optimierungspotenzial bieten, wo nicht

Alle paar Wochen stellen verheiratete Mandanten folgende Frage (so oder so ähnlich):

Wie müssen wir die Lohnsteuerklassen wählen, damit wir möglichst viel an Steuern sparen?

Aus dieser Frage ist vorliegender Blog-Beitrag geboren 😉.

Steuern (endgültig) sparen durch geschickte Steuerklassenwahl. Funktioniert das?

Antwort: Klares Nein.

Dieser Irrglaube ist bei manch einem zwar fest verwurzelt, aber trotzdem falsch.

Egal ob III/V, V/III, IV/IV oder IV-Faktor/IV-Faktor. Am Ende zahlt man bei all diesen Konstellationen, unter sonst gleichen Umständen, Einkommensteuer in exakt selber Höhe.

Die Lohnsteuer ist nämlich nur eine Vorauszahlung auf die spätere, endgültige Steuerlast.

Wir bringen hier gerne das Beispiel vom Stromabschlag.

Wenn Sie wenig Stromabschlag zahlen (also die vermeintlich günstige Steuerklassenkombination wählen), flattert durch die Endabrechnung (ESt-Bescheid) tendenziell eine (hohe) Nachzahlung ins Haus.

Wenn Sie (zu) viel Stromabschlag zahlen (also eine angeblich ungünstige Steuerklassenkombination unterjährig gewählt haben), erhalten Sie über die Jahresabrechnung (Einkommensteuererklärung, -bescheid) eine fette Erstattung.

Lässt man unterjährige Liquiditätsvorteile/-nachteile einmal unberücksichtigt (was beim gegenwärtigen, strukturellen Niedrigzinsniveau nicht weiter schwer fällt), sieht man deutlich: Die vermeintlichen Vorteile bzw. Nachteile aus dem Steuerabzug der Lohnsteuerklassen sind Augenwischerei. Abgerechnet wird zum Schluss.

Wie viel Strom habe ich verbraucht, bzw. wie viel haben beide Ehegatten in Summe verdient, welche Steuerlast fällt auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen an? Das sind die alles entscheidenden Fragen.

Haben die Steuerklassen dann überhaupt „irgendwo“ einen echten Effekt?

Antwort: Ja.

Eine definitive, also über reine Augenwischerei hinausgehende, Auswirkung haben die Lohnsteuerklassen beim Bezug von sog. Entgeltersatzleistungen.

Entgeltersatzleistungen sind z. B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld.

Diese Leistungen werden dann (endgültig) höher, wenn die/der in deren Genuss kommende eine „günstige“ Steuerklasse innehat, also die Steuerklasse III oder IV-Faktor.

Ist ein Ehepartner beispielsweise saisonbedingt Jahr für Jahr über den Winter arbeitslos gemeldet, so steigt das Arbeitslosengeld, wenn jener Ehegatte Steuerklasse III wählt.

Wählen die Ehegatten deren Steuerklassen hingegen in der irrigen Annahme einer (endgültigen) Steuerersparnis so, dass der ganzjährig beschäftigte „Hauptverdiener“-Ehegatte Steuerklasse III hat und der regelmäßig saisonbedingt arbeitslose Ehegatte Steuerklasse V, so schießen sich die Eheleute ein klassisches Eigentor. Steuerlich nichts gespart (siehe oben) und zudem Arbeitslosengeld „verschenkt“; ärgerlich und unnötig.

Welche Steuerklassenkombination kann man guten Gewissens empfehlen?

Zum einen die altbekannte IV/IV

Zum anderen die jüngere, modernere Kombination IV-Faktor/IV-Faktor.

Beide eint, dass sie im Ehegatten-Innenverhältnis zu einer „fairen“, verursachungsgerechten Tragung der Steuerlast führen.

Damit können sie gegenüber III/V bzw. V/III punkten, da Steuerklasse V einen Ehegatten, zumeist den geringer verdienenden, unterjährig „benachteiligt“, während der StKl-III-Ehegatte regelmäßig zwar den Löwenanteil verdient, aber nur unterproportional auf die (gemeinsame) Jahressteuerlast durch Lohnsteuerabzug an der Quelle einzahlt.

Nun gut, Butter bei die Fische! IV mit oder ohne Faktor?

Wir tendieren zu „mit Faktor“.

Durch den Faktor (der unter 1 liegt, also z. B. 0,9) wird die „normale IV-er Lohnsteuer“ mit jenem Faktor multipliziert, sprich gemindert.

Hierdurch bleibt unterjährig „mehr“. Achtung: Dies führt aber eben zu keinem endgültigen Vorteil (siehe Stromabschlags-Beispiel oben) und ist deshalb auch der kleinere Vorteil, so man es überhaupt als Vorteil einordnen mag.

Zum anderen, und das ist der echte Vorteil bzw. die „Geschäftschance“ die IV-Faktor eröffnet, würden eventuelle Bezüge von Entgeltersatzleistungen höher ausfallen, als dann, wenn IV ohne Faktor gewählt worden wäre.

Ist Ihnen das Märchen, man könnte durch geschickte Steuerklassenkombination Steuern sparen auch schon begegnet? Sind Sie der Mär auf den Leim gegangen 😉 ?

Wir freuen uns auf Feedback Ihrerseits per E-Mail!


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