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Häufig gestellte Fragen

Uns erreichen täglich viele Fragen - ob zur Steuerberatung, Steuergestaltung oder zu Digitalisierungs-Themen. Wir haben diese nachfolgend gesammelt und möchten Ihnen so ein schnellen Online-Angebot liefern.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, dann helfen wir Ihnen aber trotzdem gerne weiter. Nutzen Sie dazu einfach das Kontaktformular oder das Telefon.

Gibt es ein kostenloses Erstgespräch?
Eine erste kurze Einordnung Ihrer Anfrage kann häufig im Rahmen unseres Service erfolgen. Sobald jedoch eine fachliche Beratung stattfindet, also ein Sachverhalt konkret analysiert oder rechtlich eingeordnet wird, handelt es sich um eine vergütungspflichtige Leistung. Wir weisen darauf vorab hin. So bleibt die Kostenfrage transparent.
Warum sollten Unterlagen möglichst als PDF eingereicht werden?
PDF ist das Standardformat für die steuerliche Zusammenarbeit. PDF-Dateien sind stabil, gut lesbar und lassen sich zuverlässig archivieren. Das Finanzamt akzeptiert dieses Format problemlos. Fotos, Word-Dateien oder unklare Exportformate verursachen häufig zusätzliche technische Arbeit. Darum bitten wir grundsätzlich um PDF-Dateien.
Warum sollten Scans möglichst schwarz-weiß oder in Graustufen sein?
Schwarz-weiß-Scans erzeugen deutlich kleinere Dateien als Farbdokumente. Das erleichtert Upload, Archivierung und Weiterverarbeitung. Für steuerliche Unterlagen reicht diese Qualität in der Regel vollständig aus. Große Farbdokumente bringen meist keinen zusätzlichen Nutzen.
Warum sollten Papierunterlagen ohne Tacker, Folien oder Schnellhefter eingereicht werden?
Tackerklammern, Büroklammern, Folien und gebundene Mappen bremsen den Digitalisierungsprozess. Wenn Unterlagen zuerst entklammert und aus Hüllen genommen werden müssen, entsteht unnötiger Zeitaufwand. Lose, sauber sortierte Unterlagen können direkt verarbeitet werden. Das spart Zeit und Gebühren.
Warum sind Word‑ oder Excel‑Rechnungen problematisch?
Word‑ oder Excel‑Dateien können nachträglich verändert werden. Das widerspricht den Anforderungen an eine revisionssichere Buchführung.
Wann kann ein Lohnsteuerhilfeverein die günstigere Lösung sein?
Bei sehr einfachen Arbeitnehmerfällen kann ein Lohnsteuerhilfeverein im Einzelfall günstiger sein. Das gilt vor allem dann, wenn keine besonderen Themen wie Vermietung, Kapitalanlagen, Krypto, Selbständigkeit oder größere Werbungskosten vorliegen. Wir sagen das bewusst offen. Transparenz ist uns wichtig. Wer einen sehr einfachen Standardfall hat, sollte alle sinnvollen Möglichkeiten kennen.

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Downloads

In unserer Download-Datenbank haben wir für Sie alle notwendigen und hilfreiche Dateien gesammelt, die wir in der regelmäßigen Kommunikation benötigen. Besonders wichtige Downloads finden Sie direkt auf dieser Seite.

SEPA-Lastschriftmandat kath. Kirchensteueramt

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Fernwartung

Wir bieten Unterstützung via Fernwartung. Dafür ist die Installation der entsprechenden Software Ihrerseits nötig. Die Installationsdatei für Ihr Betriebssystem können Sie mit einem der nachfolgenden Buttons herunterladen.

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