Zinsaufwendungen sind ein wesentlicher Aspekt bei der steuerlichen Betrachtung von Finanzierungen. Sie sind dann ertragsteuerlich, d. h. im Rahmen der Einkommensteuer, abziehbar, wenn die Darlehen zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen werden, deren Erträge (Betriebseinnahmen, Einnahmen) der Einkommensteuer unterliegen. Dieses Grundprinzip hat weitreichende Auswirkungen auf die Planung von Investitionen und Finanzierungen.
Um steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen, gilt die folgende Faustregel:
Private Ausgaben, die keine steuerpflichtigen Erträge generieren, sollten idealerweise aus Eigenkapital gedeckt werden. Dies liegt daran, dass Zinsen auf Darlehen, die für rein private Zwecke verwendet werden, steuerlich nicht abziehbar sind.
Werden Darlehen für Investitionen aufgenommen, die steuerpflichtige Einkünfte generieren (z. B. Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung), können die anfallenden Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgezogen werden.
Nuri verfügt über Eigenkapital in Höhe von 600.000 Euro und plant den Bau zweier Wohnhäuser. Eines möchte er selbst bewohnen, das andere soll vermietet werden.
Jedes der Häuser kostet 600.000 Euro. Um beide Projekte zu finanzieren, benötigt Nuri ein Darlehen von 600.000 Euro zu einem Zinssatz von 5 %.
Daraus resultieren jährliche Zinsaufwendungen von 30.000 Euro. Nuri unterliegt einem Grenzsteuersatz von 40 %.
Variante 1: Schlechte Variante (Worst Case)
Nuri finanziert das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Haus vollständig mit Fremdkapital und das zur Vermietung bestimmte Haus vollständig mit Eigenkapital. In diesem Fall:
Variante 2: Standardfall
Nuri finanziert beide Objekte jeweils zu 50 % mit Eigen- und Fremdkapital. Das bedeutet:
Variante 3: Beste Variante (Best Case)
Nuri nutzt sein gesamtes Eigenkapital für das selbstgenutzte Wohnhaus und finanziert das vermietete Wohnhaus vollständig mit Fremdkapital. In diesem Szenario:
Einige Punkte gilt es zu beachten, stellvertretend seien skizziert:
Eine gezielte Planung der Finanzierung von Investitionen bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern kann auch erhebliche steuerliche Ersparnisse bedeuten. Indem private Ausgaben mit Eigenkapital gedeckt und einkommensteuerrelevante Investitionen über Fremdkapital finanziert werden, können Steuerpflichtige die Abziehbarkeit von Schuldzinsen sicherstellen und optimieren. Eine präzise Dokumentation und Zuordnung der Mittelverwendung sind dabei entscheidend, um steuerliche Vorteile nicht zu gefährden.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine zusammenfassende und grobe Orientierungshilfe dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Die oben genannten Hinweise bieten allgemeine Leitlinien zur steuerlichen Planung und Strukturierung von Investitionen, jedoch sind die Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls unterschiedlich.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, stehen wir Ihnen telefonisch (0851 95689-0) oder per E-Mail, zu unseren üblichen Stundensätzen, gerne zur Verfügung.
Bei wem es steuermindernd wirkt, schwankende Gewinne zu vermeiden.
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