Häufig gestellte Fragen
Alle FAQs (86)
Können Fortbildungskosten steuerlich berücksichtigt werden?
Ja. Kosten für Seminare, Kurse, Lehrgänge oder Fachliteratur können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn sie beruflich veranlasst sind. Das gilt oft auch für Reisekosten im Zusammenhang mit der Fortbildung.
Muss jeder eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Nein. Eine Verpflichtung besteht nicht in jedem Fall. Viele reine Arbeitnehmerfälle sind nur freiwillig zu erklären. Trotzdem lohnt sich eine freiwillige Abgabe häufig, weil oft eine Erstattung entsteht. Ob Pflicht oder freiwillige Abgabe vorliegt, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.
Nach welchem Prinzip werden Einnahmen und Ausgaben bei Vermietung steuerlich zugeordnet?
Im Grundsatz gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Einnahmen und Ausgaben werden dem Jahr zugeordnet, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist. Besonderheiten gibt es bei Zahlungen rund um den Jahreswechsel, insbesondere im 10-Tage-Bereich. Solche Fälle sollten gesondert vermerkt oder besprochen werden.
Sind Bewerbungskosten steuerlich absetzbar?
Ja. Bewerbungskosten können Werbungskosten sein. Dazu gehören beispielsweise Bewerbungsmappen, Fotos, Porto oder Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.
Sind Gewerkschaftsbeiträge steuerlich absetzbar?
Ja. Beiträge zu Gewerkschaften und berufsbezogenen Verbänden können steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Gerade seit 2025 ist es sinnvoll, diese Beiträge gesondert im Blick zu behalten.
Sollte ich digitale Dokumente ausdrucken und dann wieder einscannen?
Nein. Wenn Ihnen ein Dokument bereits als PDF vorliegt, sollte es genau so weitergegeben werden. Ausdrucken und erneutes Scannen verschlechtert oft die Qualität und erzeugt einen unnötigen Medienbruch. Direkte digitale Weitergabe ist fast immer die bessere Lösung.
Sollte ich vor dem Sammeln aller Krankheitsbelege kurz mit der Kanzlei sprechen?
Das kann sinnvoll sein. Wenn absehbar ist, dass die zumutbare Belastung nicht überschritten wird, spart man sich oft viel Arbeit. Ein kurzes Gespräch kann klären, ob sich das Sammeln der Belege voraussichtlich lohnt.
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung?
Eine Pflichtveranlagung besteht unter anderem bei Steuerklassen III/V, bei IV mit Faktor, bei weiteren Einkünften über 410 Euro oder beim Bezug bestimmter Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Auch weitere besondere Konstellationen können eine Abgabepflicht auslösen. Im Zweifel sollte das vorab geprüft werden.
Wann ist eine Einkommensteuererklärung freiwillig?
Eine freiwillige Abgabe liegt häufig vor, wenn nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen und keine besonderen Pflichtveranlagungsgründe erfüllt sind. Typisch sind einfache Arbeitnehmerfälle mit Steuerklasse I oder IV/IV. Gerade hier lohnt sich die Erklärung oft, weil Werbungskosten, Handwerkerleistungen oder andere Abzüge zu einer Erstattung führen können.
Wann kann ein Lohnsteuerhilfeverein die günstigere Lösung sein?
Bei sehr einfachen Arbeitnehmerfällen kann ein Lohnsteuerhilfeverein im Einzelfall günstiger sein. Das gilt vor allem dann, wenn keine besonderen Themen wie Vermietung, Kapitalanlagen, Krypto, Selbständigkeit oder größere Werbungskosten vorliegen. Wir sagen das bewusst offen. Transparenz ist uns wichtig. Wer einen sehr einfachen Standardfall hat, sollte alle sinnvollen Möglichkeiten kennen.