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Grundsteuerreform

Ihre Handlungsalternativen – Jetzt sind Sie am Zug

Immobilienbesitzer haben im Sommer Handlungsbedarf.

Sie sind verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben, damit ab 2025 die Grundsteuer neu festgesetzt werden kann.
Die Abgabefrist läuft vom 1.7. bis zum 31.10.2022.

Wir berichteten bereits vorab über den Hintergrund (Verlinkung dazu am Ende dieses Beitrags).

Sie sollten jetzt entscheiden, welchen Weg zu Ihrer Grundsteuererklärung Sie wählen.
Die Erklärung ist ausschließlich digital abzugeben. Dazu haben Sie zwei Alternativen:

Möglichkeit 1: Die Do-It-Yourself-Variante

Sie ermitteln Ihre Werte und erfassen selbige direkt im Elster-Portal der Finanzverwaltung. In diesem Fall brauchen Sie ein Benutzerkonto, das Sie hier souverän anlegen können, falls noch nicht vorhanden https://www.elster.de/eportal/start. Diese Variante ist kostenlos.

Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig, die Einrichtung dauert bis zu 14 Tage. Bei technischen Fragen zum Elster-Portal sind wir die falschen Ansprechpartner.

Fragen im Rahmen dieser Variante an uns berechnen wir mit 30 € netto je angefangene ¼ Std.

Möglichkeit 2: Rundum-Sorglos-Service

Sie nutzen unseren digitalen Rundum-Sorglos-Service mit unserem Mandantenportal

Ihre Investition

  • Erstellung einer Feststellungserklärung, einschließlich Bescheidprüfung

    • private Grundstücke in Bayern (Flächenmodell) Fixhonorar 290 € netto

    • übrige Grundstücke (verpachtete land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Betriebsgrundstücke) nach Gegenstandswert, mindestens jedoch 290 € netto

      Voraussetzung für die o.g. Fixhonorare ist, dass die Daten vollständig im Mandantenportal erfasst werden. Etwaiger Mehraufwand wegen unvollständiger Daten/Unterlagen wird mit 30 € netto je angefangener ¼ Std. berechnet.

Vorgehensweise

  • Nach Auftragserteilung erhalten Sie einen Zugang zu unserem Mandantenportal, das extra für die Grundsteuererklärungen erstellt wurde.

  • Sie werden durch das Portal geführt und erfassen die erforderlichen Daten Ihrer Grundstücke (dabei werden nur die benötigten Daten abgefragt).

  • Wir fertigen die Grundsteuererklärung für Sie und nehmen die Steuerbescheidprüfung vor.

Welche der Alternativen für Sie die Richtige ist, hängt zum einen von der Art Ihres Grundstücks/Ihrer Grundstücke ab. Zum anderen sollten Sie sich fragen, wie viel Zeit sie selbst in dieses Thema investieren wollen.

Auftragserteilung an KRGA gewünscht?

Wenn Ihnen noch keine Auftrags- und Vergütungsvereinbarung zur Durchsicht und Unterschrift vorliegt, können Sie selbige hier (klicken) anfordern. Wir übersenden Ihnen anschließend eine solche und starten mit dem weiteren Prozess nach unterzeichnetem Rückerhalt der Vereinbarung.

Sofern Sie uns den Auftrag bis zum 17.07.2022 erteilen, beziehen wir Sie gern in unsere Kapazitätsplanung ein und reichen Ihre Grundsteuererklärung fristgerecht ein. Bei späterer Beauftragung kann die fristgerechte Einreichung - Stand heute- nicht garantiert werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Experte und Steuerberater Franz Asen gerne zur Verfügung.


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