Die ledige Madeleine betreibt ein Modegeschäft (Einzelunternehmen) in der Passauer Innenstadt.
Vor Corona lief der Betrieb hervorragend.
Corona hat das Jahr 2020 gewaltig vermiest. Der „kleine Gewinn“ von 10.000 € ist vollständig für die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung draufgegangen, sodass sich ein zu versteuerndes Einkommen von 0 € ergibt.
In die Folgejahre blickt sie vorsichtig optimistisch.
Im Herbst/Winter 2020 nutzte Madeleine die zwangsweise Schießung ihres Geschäfts, um den Laden neu einzurichten. Sie erwarb bewegliches Anlagevermögen (Regale, Registrierkasse mit TSE-Einrichtung usw.) für 80.000 €.
Die steuerliche Situation ist wie folgt (inflationsbereinigt, Basisjahr 2019):
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (ff.) | |
Zu versteuerndes Einkommen | 100.000 | 0 | 75.000 | 75.000 | 75.000 |
Ohne Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ergibt sich:
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (ff.) | Gesamt | |
Einkommensteuer | 33.219 | 0 | 22.719 | 22.719 | 22.719 | 101.376 |
Zugrunde liegt jeweils vereinfacht (da inflationsbereinigt) der Steuertarif (§ 32a EStG) des Jahres 2019.
Madeleine überlegt für die Investitionen im Jahr 2020, in 2019 (Vorjahr) einen IAB von 40 % (für ab 2020 gebildete IABs: 50 %) zu bilden.
40 % von 80.000 € sind 32.000 €.
Madeleine bildet den IAB in 2019 (Minderung) und nutzt ihn 2020 (Erhöhung).
Dies führt zu folgender Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen …
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (ff.) | |
zvE (alt) | 100.000 | 0 | 75.000 | 75.000 | 75.000 |
Berücksichtigung IAB | -32.000 | +32.000 | 0 | 0 | 0 |
zvE (neu) | 68.000 | 32.000 | 75.000 | 75.000 | 75.000 |
… und zu folgender Änderung bei der Einkommensteuerbelastung:
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (ff.) | insgesamt | |
Einkommensteuer | 19.779 | 5.900 | 22.719 | 22.719 | 22.719 | 93.836 |
Unterschied zur Lösung ohne IAB (siehe oben), Steuerersparnis | 7.540 |
Zugrunde liegt jeweils vereinfacht (da inflationsbereinigt) der Steuertarif (§ 32a EStG) des Jahres 2019.
Madeleine konnte Ihre Steuerlast durch diesen klug eingesetzten IAB gehörig reduzieren.
Die Gewerbesteuer blieb im Beispiel übrigens bewusst außen vor. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer hat sie vorliegend keine nennenswerte Bedeutung.
Sie hätte doch die IAB Nutzung im Jahr 2020 gleich wieder gegenkompensieren und damit die Einkommensteuer in 2020 auf 0 € drücken können?!
Ja, das hätte sie machen können.
Trotzdem hat sie alles richtiggemacht!
Madeleine hat das Krisenjahr 2020 steuerlich geglättet.
Hätte sie die IAB-Nutzung in 2020 (unverändert geringe Steuerprogression) durch eine gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungskosten im selben Jahr kompensiert, wäre ihr Abschreibungspotenzial für die 2021 ff. (hohe Steuerprogression) verloren gegangen.
Das Beispiel zeigt die enormen Chancen, die in einem IAB stecken können.
Trotzdem ziehen ähnlich gelagerte Gelegenheiten häufig ungenutzt an einem vorbei, denn:
Die antizyklisch vorgenommene Investition im Krisenjahr muss im richtigen Moment erfolgen.
Hätte Madeleine erst 2021 investiert, wäre die Glättung in dargestellter Weise so nicht mehr zu realisieren gewesen.
Ein weiterer Nachweis dafür, wie bedeutsam es ist, nicht erst im Folgejahr den Jahresabschluss des Vorjahres durchzusprechen, sondern bereits unterjährig (Herbstgespräch) proaktiv das laufende Jahr zu gestalten.
Haben Sie dieses Gestaltungsmittel bereits genutzt? Haben Sie es in der Rückschau sinnvoll genutzt? Ziehen Sie es künftig (erneut) in Erwägung?
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