NEU! Erfassen Sie ganz einfach Personalstammdaten in unserem neuen Arbeitgeberportal

zum Portal
krankenversicherung-vorauszahlung.jpg

Selbstständige: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vorauszahlen

Eine Möglichkeit Steuern zu sparen, für Gewerbetreibende und Selbständige

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (im Folgenden vereinfacht: Krankenversicherung) kennt praktisch jeder.

Abhängig Beschäftigte profitieren davon, dass rund die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber getragen wird (Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung).

Gewerbetreibende und Selbständige (im Folgenden: Selbständige) müssen die gesamten Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen. Auf sie zielt dieser Beitrag ab.

Übrigens: Das Modell funktioniert, mit nur geringen Abweichungen, auch für Beamte. Hierzu haben wir einen separaten Beitrag erstellt zu dem wir am Ende dieses Blogs verlinken.

Selbständige können sich entweder privat krankenversichern. Dies setzt jedoch eine halbwegs intakte Krankenakte voraus, da die privaten Krankenversicherer ansonsten das Eingehen einer Versicherung dankend ablehnen, weil sie das Risiko scheuen.

Alternativ, oder „zwangsweise“ (wenn die privaten Versicherer allesamt ablehnen), erfolgt die freiwillig gesetzliche Versicherung bei der AOK, DAK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse.

Während die privaten Versicherer ihren Beitrag, abhängig von der bisherigen Krankengeschichte, risikoabhängig festsetzen, …

… erfolgt die Beitragsfestsetzung bei freiwillig gesetzlich Versicherten allein auf Basis des (steuerlichen) Gewinns. Ab einem Gewinn von knapp 60.000 Euro (im Jahr 2021 konkret: 58.050 Euro/Jahr, 4.837,50 Euro/Monat) kommt der Höchstbeitrag zum Tragen. Die sog. „Beitragsbemessungsgrenze“, die sich Jahr für Jahr inflationsbedingt leicht nach oben verschiebt, riegelt die Beiträge nach oben hin ab.

Auf den Punkt gebracht: Wer freiwillig gesetzlich versichert (über) 60.000 Gewinn/Jahr macht, zahlt rund 10.000 Euro/Jahr für KV/PV.

Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Es gibt zwei Töpfe, die in Konkurrenz zueinander stehen:

Topf 1

Absetzbar sind: Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Deckelung: Keine.

Topf 2

Absetzbar sind: (ebenfalls) Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung + Unfallversicherung + Haftpflichtversicherung + Berufsunfähigkeitsversicherung + Arbeitslosenversicherung + Risiko-Lebensversicherung

Deckelung: maximal 2.800 Euro/Jahr.

Nun wird jedem schnell ersichtlich: Topf 2 erscheint im ersten Moment attraktiver, weil er praktisch automatisch höher sein muss, als Topf 1.

Pferdefuß auf den zweiten Blick: Die Deckelung! Topf 2 hat gegen Topf 1 „keine Chance“, sobald die KV/PV-Beiträge über 2.800 Euro hinaus gehen.

Erkenntnis: Die Krankenversicherung ist letztlich das dominante Element.

Beispiel (ohne Optimierung)

Nina, ledig, erzielt aus ihrem Gewerbe einen jährlichen Gewinn von 120.000 Euro.

Ihre Grenzsteuerbelastung („Steuer auf den letzten Euro“) beträgt konstant 42 %.

Sie ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und zahlt hierfür 10.000 Euro/Jahr (Höchstbeitrag, Jahresgewinn über der Beitragsbemessungsgrenze).

Daneben zahlt sie für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Arbeitslosen- und Risiko-Lebensversicherung) 250 Euro/Monat, also 3.000 Euro/Jahr.

Betrachtet man einen Zeitraum von vier Jahren (Jahr 1 bis Jahr 4), ergibt sich folgendes Bild:

Topf 1:

Jahr 1 bis Jahr 4: Die absetzbaren Beiträge zur KV/PV betragen jedes Jahr 10.000 Euro, ohne Deckelung. Auf vier Jahre gesehen also 40.000 Euro.

Topf 2:

Jahr 1 bis Jahr 4: Die absetzbaren Beiträge betragen im ersten Schritt 10.000 Euro + 3.000 Euro = 13.000 Euro pro Jahr. Hier greift jedoch die Deckelung ein, sodass pro Jahr max. 2.800 Euro absetzbar wären.

Im Ergebnis …

… kommt jedes Jahr Topf 1 zum Zug.

… sind also 40.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar.

… beträgt die steuerliche Entlastung hieraus 42 % von 40.000 Euro = 16.800 Euro.

Traurig macht, dass die übrigen Versicherungen praktisch jedes Jahr steuerlich ungenutzt bleiben.

Gestaltungsmöglichkeit

Ziel muss es sein, die übrigen Versicherungen ebenfalls steuerlich zu nutzen.

Da der Gesetzgeber legitim einräumt, die Krankenversicherungsbeiträge für bis zu drei Jahre vorauszuzahlen, und diese vorausgezahlten Beiträge dann im Jahr der Zahlung anzusetzen sind, ist der Weg zur Erreichung dieses Ziels eröffnet.

Beispiel (mit Optimierung)

Wie oben, jedoch zahlt Nina in Jahr 1 nicht nur die Krankenversicherung für Jahr 1, sondern im Wege der Vorauszahlung auch die Beiträge für die Jahre 2 bis 4.

Betrachtet man nun einen Zeitraum von vier Jahren (Jahr 1 bis Jahr 4), ergibt sich:

Topf 1:

Jahr 1: Die absetzbaren Beiträge zur KV/PV betragen 40.000 Euro, ohne Deckelung.

Jahr 2 bis Jahr 4: Die absetzbaren Beiträge betragen jeweils 0 Euro (mangels Zahlungen).

Topf 2:

Jahr 1: Die absetzbaren Beiträge betragen im ersten Schritt 40.000 Euro + 3.000 Euro = 43.000 Euro. Hier greift jedoch die Deckelung ein, sodass max. 2.800 Euro absetzbar wären.

Jahr 2 bis Jahr 4: Die absetzbaren Beiträge betragen 0 Euro + 3.000 Euro = 3.000 Euro pro Jahr. Hier greift jedoch die Deckelung ein, sodass max. 2.800 Euro absetzbar sind.

Im Ergebnis …

… kommt in Jahr 1 Topf 1 zum Zug (40.000 Euro).

… kommt in den Jahren 2 bis 4 Topf 2 zum Zug (3 x 2.800 Euro = 8.400 Euro).

… sind also 48.400 Euro als Sonderausgaben absetzbar.

… beträgt die steuerliche Entlastung hieraus 42 % von 48.400 Euro = 20.328 Euro.

spart Nina also über vier Jahre in Summe 3.528 Euro an Steuern.

Nina hat, dadurch, dass sie die Jahre 2 bis 4 für die übrigen Versicherungen frei geschaufelt hat, im Durchschnitt des 48-monatigen Betrachtungszeitraums jeden Monat (!) über 70 Euro netto mehr in der Tasche.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

  1. Das Ganze funktioniert natürlich nur, wenn Ihre Krankenkasse Vorauszahlungen zulässt. Sprechen Sie die Versicherung hierauf einfach lose an. Wir haben ganz überwiegend die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungen letztlich einwilligen!

  2. Wählen Sie als KV-/PV-Vorauszahlungsjahr ein Jahr mit hohem Gewinn aus! Wenn Sie nicht, wie Nina im Beispiel, konstant hohe Gewinne erzielen, sondern eher schwankende Ergebnisse, verstärkt sich der Steuerspareffekt, wenn Sie die Vorauszahlung auch/zusätzlich dazu einsetzen, ein Rekordjahr „nach unten“ zu glätten. Wir empfehlen hierzu ein Herbstgespräch, um noch im laufenden Jahr aktiv gestalten (Abfluss der Vorauszahlungen!) zu können. Näheres hierzu im unten verlinkten Blog-Beitrag „Steuerlast glätten“. Achtung: Auf keinen Fall sollten Sie ein „sehr schlechtes Jahr“ wählen, um KV und PV exzessiv vorauszuzahlen!

  3. Bei Verheirateten, die die Zusammenveranlagung wählen, funktioniert die Gestaltung zumeist nur dann, wenn beide Ehegatten selbständig und/oder Beamte sind. (Ausnahme: Sofern beide Ehegatten mehr als 5.000 Euro (brutto) im Monat verdienen, kann die Gestaltung auch dann Sinn machen, wenn ein Ehepartner Angestellter in der freien Wirtschaft ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit führt nämlich dann, bei Wahl der oben skizzierten Gestaltung, die Einzelveranlagung zu einem günstigeren Ergebnis.)

  4. Eine Binsenweisheit: Sie müssen in „Jahr 1“ über die nötige Liquidität verfügen, um die Vorauszahlungen entsprechend leisten und verkraften zu können.

  5. Selbstverständlich funktioniert diese Möglichkeit der Steueroptimierung auch eine oder zwei Nummern kleiner. Bedeutet: Sie können die Beiträge auch lediglich für ein oder zwei (komplette) Jahre im Voraus entrichten. Beiträge jedoch nur für „halbe Jahre“ vorauszuzahlen, erscheint in unseren Augen wenig zielführend. Dies liegt im oben skizzierten Konkurrenzverhältnis von „Topf 1“ und „Topf 2“ begründet!

Was halten Sie von der aufgezeigten Möglichkeit?

Übrigens: Im Gegensatz zu vielen anderen Mitteln der Steuergestaltung, beispielsweise einem IAB (Investitionsabzugsbetrag), handelt es sich bei der oben dargelegten Sache nicht lediglich um eine Verschiebung von Steuersubstrat.

Durch die Konzentration der Krankenversicherungsbeiträge auf ein Jahr, werden letztlich insgesamt mehr/höhere Sonderausgaben abgezogen!

Wir freuen uns auf Feedback Ihrerseits per E-Mail!

teaser-downloads.jpg
Interesse geweckt? Fragen?

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

zur Datenschuzerklärung