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Riester-Renten: An ihnen scheiden sich die Geister

… aber, unsere These: Bei mehreren Kindern „fast schon ein Muss“!

Riester-Rentenversicherungsverträge; deren Sinnhaftigkeit bzw. das Investment in diese Form der privaten Altersvorsorge ist hoch umstritten.

Beträchtliche Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten führen dazu, dass sie im öffentlichen Diskurs oftmals schlecht wegkommen. Die geäußerten Bedenken mögen deren Berechtigung haben - dies wollen wir gar nicht in Abrede stellen.

Aus steuerlicher Sicht haben wir jedoch einen emotionslos-pragmatischen Blick auf die Dinge. Wir fragen uns kühl, ob die Mandanten davon profitieren könnten.

Und ja, die Konzeption der Riester-Rente bringt Praxisfälle mit sich, in denen es aus unserer Sicht fast schon ein „Muss“ ist, über den Abschluss nachzudenken.

Wer kann profitieren und wie hoch sind die Zulagen?

Arbeitnehmer -- oder auch Beamte sowie in Elternzeit befindliche Personen und weitere …; ggf. ist die „unmittelbare Zulageberechtigung“ individuell abzuklären -- die den sog. „Mindesteigenbeitrag“ einzahlen, erhalten 175 Euro Grundzulage.

Für jedes vor 2008 geborene Kind, für das Anspruch auf Kindergeld (unter 18 Jahre oder bis 25 Jahre und beispielsweise in Ausbildung/Studium befindlich) besteht, sind zusätzlich 185 Euro Kinderzulage beantragbar.

Für jedes nach 2007 geborene Kind sind es gar 300 Euro Kinderzulage (Ausrufezeichen!) pro Jahr.

Wichtig ist, dass ein Dauerzulagenantrag gestellt wird, sodass im Hintergrund über den jeweiligen Anbieter (Versicherungsgesellschaft, Bank) die staatlichen Zulagen eingefordert werden. Auch das umgehende Nachmelden neugeborener, weiterer Kinder ist geboten, um im Zeitablauf keine Zulagen zu verschenken! Die Zulagen könn(t)en zwar auch noch für eine begrenzte Zeit rückwirkend beantragt werden, aber „was erledigt ist, ist erledigt.“

Wie hoch ist der Eigenbeitrag bzw. die sinnvoll nötige Einzahlung?

Der Eigenbeitrag zum Erhalt der vollen Zulage beträgt 4 % vom Vorjahres-Bruttoverdienst (zzgl. Lohnersatzleistungen, z. B. Mutterschafts-, Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld) abzüglich des Zulageanspruchs - mindestens aber 60 Euro/Jahr.

Gedeckelt ist der Eigenbeitrag bei unmittelbarer Zulageberechtigung bei 2.100 Euro abzüglich Zulageanspruch.

Hört sich kompliziert an - zweifellos.

Ein Beispiel:

Julia arbeitet in Teilzeit. Ihr Bruttojahresgehalt beträgt regelmäßig rund 20.000 Euro. Sie hat zwei Kinder, beide geboren nach 2007.

Errechnung des Mindesteigenbeitrags

Vorjahres-Bruttogehalt (20.000 Euro) x 4 % =

800 Euro

./. Anspruch auf Grundzulage für sich selbst

- 175 Euro

./. Anspruch auf Kinderzulage, 2x 300 Euro =

- 600 Euro

= nötiger Eigenbeitrag (vor Prüfung Mindesteigenbeitrag)

25 Euro

Final: Nötiger Eigenbeitrag, siehe oben, mindestens aber 60 Euro

60 Euro


Das Beispiel macht zum einen die Berechnung des Mindesteigenbeitrags klarer bzw. greifbar.

Zum anderen, und das ist im Kern der Zweck des Beispiels, zeigt es, dass Konstellationen denkbar sind, in denen das Abschließen eines Riester-Rentenvertrags wirtschaftlich äußerst verlockend ist, denn:

In Julias Riester-Vertrag liegen nun (60+175+600) 835 Euro an Vertragsguthaben (vor Abzug der Versicherungskosten). Aufgewendet hat sie dafür aber nur 60 Euro aus eigener Tasche.

Unsere These lautet daher: Die Abschluss-, Vertriebs und Verwaltungskosten können in Julias Beispielsfall den Riester gar nicht so schlecht machen, dass sich das Abschließen nicht dennoch rentiert. Bei 60 Euro Eigenmittel-Einsatz gewährt der Fiskus Julia (175+600) 775 Euro Zulage. Eine Rendite von 1.292 % (775/60), in Worten: Eintausendzweihundertzweiundneunzig Prozent.

Aus wirtschaftlicher Sicht, bzw. bei Beurteilung der Gesamtvermögenssituation von Julia ist schwer vorstellbar, dass im Gesamtpaket ein besseres Altersvorsorge-Investment erreichbar ist.

Was ist, wenn Julia später wieder Vollzeit arbeitet?

Richtig ist, wenn Julia später wieder Vollzeit arbeitet, mithin ihr (Vorjahres-)Bruttogehalt steigt, dann wird die Berechnung des Mindesteigenbeitrags bzw. des nötigen Beitrags zum Erhalt der vollen Zulagen steigen.

Es kann sein, dass sie dann „schlimmstenfalls“ -- solange sie für beide Kinder noch Kindergeld erhält -- 1.325 Euro (maximaler Eigenbeitrag 2.100 Euro ./. 175 Euro . /. 2x300 Euro) einzahlen müsste, um die vollen 775 Euro an Zulage zu erhalten.

Die Rendite wäre dann nur noch 58,5 % (775/1.325). Immer noch überragend, so unsere Einschätzung, aber weit weniger als 1.292 % - auch klar 😉 …

… Julia kann nun aber ohnehin frei entscheiden, den Vertrag stillzulegen. Die bisherigen Zulagen bleiben dann erhalten, generiert in den Jahren der Teilzeit - optimal.

Wichtig ist aber: Julia darf den Vertrag nicht kündigen, sonst muss sie im Rahmen der Vertragsauflösung sämtliche Zulagen zurückzahlen. Dann würde alles wie ein Kartenhaus zusammenbrechen. Davon ist ausdrücklich abzuraten!

Was passiert in der Rentenphase?

In der Rentenphase unterliegen die Auszahlungen aus der Riester-Rente voll der Besteuerung.

Nicht schön, aber die zwingend zu erwähnende und systematisch-logische Kehrseite der Förderung in der Einzahlungs- bzw. Erwerbsphase.

Da jedoch in der Rentenphase naturgemäß das zu versteuernde Einkommen absinkt (weil die Summe aus Rentenansprüchen und weiteren Einkünften regelmäßig geringer sein dürfte als das Erwerbseinkommen aus aktiver Beschäftigung in jüngeren Lebensjahren) und folglich auch der progressive Steuersatz bzw. die Grenzsteuerbelastung abnehmen wird, wird die Steuerbelastung der Riester-Rentenzahlungen - überschlägig beurteilt - verkraftbar sein.

Zumindest stellen wir in den Raum, dass auch die Kombination aus Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie Steuerbelastung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase die oben dargelegte Rendite von 1.292 % nicht ins Negative umkehren werden.

Fazit

Ob eine Riester-Rente von den Vertragsbedingungen, Verzinsung & Co. gut oder schlecht ist, und ob Anbieter A oder Anbieter B zu bevorzugen ist, alles nicht unser Thema.

Sollten Sie jedoch (Faustregel …)

  1. zum riesterbegünstigten Personenkreis gehören (z. B. rentenversicherungspflichtig beschäftigt, Beamter etc.),

  2. und in Teilzeit beschäftigt sein

  3. und ein oder gar mehrere nach 2007 geborene Kinder haben,


dann lohnt es sich wirtschaftlich -- so unsere feste Meinung -- sehr ernsthaft über den Abschluss eines Riester-Vertrags nachzudenken.

Im Optimalfall übrigens noch bzw. schon im Jahr der Geburt, da die Kinderzulage auch im Geburtsjahr voll gewährt wird.

Das Risiko ist überschaubar. Sie investieren 60 Euro pro Jahr. Wenn die 60 Euro später nicht mehr ausreichen, um die enorme Zulagen-Hebelwirkung vollständig zu erlangen, können Sie den Vertrag stilllegen (nicht kündigen!) …

… Sie müssen jedenfalls nicht auf immer und ewig krampfhaft einzahlen.

Wichtig ist: Dauerzulagenantrag stellen, sodass die staatlichen Zulagen auch abgerufen und dem Vertrag gutgeschrieben werden! Die Geburt weiterer Kinder umgehend nachmelden bzw. den Dauerzulagenantrag (über den Anbieter) erweitern. Darüber bitte in Eigenregie wachen; dies liegt in Ihrer souveränen Verantwortung!

Das Vertragsguthaben, das (in Julias Beispielsfall) überwiegend aus staatlichen Zulagen besteht, ist im Rentenalter die Basis des Riester-Rentenanspruchs.

Die Riester-Rentenzahlungen sind zwar steuerpflichtig im Alter, aber selbst bei einer Grenzsteuerbelastung von 30 % oder mehr, wird sich in Julias Beispielsfall (oben …) die Vorteilhaftigkeit nicht umkehren.

Dass die Summe der Rentenzahlungen auch davon abhängt, wie lange Julia lebt, ist selbstverständlich. Über die Möglichkeit der Vererblichkeit etc. sollte ggf. detailliert mit der Versicherungsexpertin / dem Versicherungsexperten gesprochen werden.



Sollten soweit Fragen im Einzelfall bestehen, stehen wir gerne telefonisch (0851 95689-0) oder per E-Mail (zu unseren üblichen Stundensätzen) zur Verfügung.




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