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Sepa-Mandat fürs Finanzamt

Fünf gute Gründe dafür, Steuerzahlungen abbuchen zu lassen.

Die wenigsten Menschen zahlen gerne Steuern. Nun ja, eventuell diejenigen, die linke Parteibücher inbrünstig studiert und tiefgehenden Gefallen daran gefunden haben. Das wird jedoch nur ein kleiner Bevölkerungsteil sein -- so zumindest unsere (nicht empirisch untersuchte) Vermutung.

Da liegt es auf den ersten Blick fern, dem Finanzamt auch noch eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für fällige Steuerzahlungen zu erteilen.

Warum genau das aber dennoch ratsam ist, beleuchtet dieser Beitrag.

1. Falsche Steuerhöhe festgesetzt? Nicht-Zahlen ist keine Lösung!

„Was, wenn das Finanzamt die Steuer falsch festgesetzt hat? Dann wäre ich doch schön blöd, wenn ich die abbuchen lassen täte?!“ So oder so ähnlich wird häufig gegen die Erteilung eines Sepa-Mandats von hartnäckigen Gegnern argumentiert.

Diese Argumentation geht jedoch ins Leere. Das Nicht-Bezahlen von Steuern bringt für sich genommen gar nichts, es macht die Sache nur komplizierter und teurer (dazu weiter unten).

Denn bei einer falschen Steuerfestsetzung ist vielmehr geboten, mittels Rechtsbehelf (Einspruch) darauf hinzuarbeiten, dass die Steuerfestsetzung geändert wird. Nur das bewahrt nachhaltig vor der „zu hohen“ Steuerzahlung!

Wer daneben den „überhöhten Teil der Zahlung“ einstweilen erst gar nicht leisten will, der kann neben dem Einspruch zusätzlich formell „Aussetzung der Vollziehung“, kurz AdV, beantragen. Bei überwiegender Wahrscheinlichkeit des Einspruchs-Erfolgs wird das Finanzamt dann die Vollziehung insoweit aussetzen, oder, falls die Zahlung bereits geleistet wurde, die Vollziehung insoweit aufheben (Aufhebung der Vollziehung). Dies ist die saubere und Erfolg bringende Lösung!

Übrigens: Ein Nicht-Bezahlen stellt keinen „Einspruch“ dar, falls die eine oder der andere nach dem Lesen obiger Zeilen in diese Richtung spekulieren sollte.

2. Vermeidung von teuren Säumniszuschlägen!

Steuern manuell bezahlen, erhöht den Adrenalin-Spiegel. Jede Zahlung bietet das zweifelhafte Vergnügen, evtl. die Zahlungsfälligkeit zu übersehen -- und sei es aus noch so nachvollziehbaren Gründen.

Pro angefangenen Verspätungsmonat fällt sodann ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Steuer an.

Bei einer vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlung von 5.000 Euro sind das immerhin 50 Euro pro Monat -- die einsparbar gewesen wären!

Dem mag man entgegenhalten können, dass das Finanzamt bei einmaligen Versehen den Säumniszuschlag evtl. aus sachlichen Billigkeitsgründen erlässt. Ja, stimmt! Jedoch ist zu bedenken: Die Zeit für den Anruf beim (oder Schriftsatz ans) Finanzamt wäre auch anderweitig nutzbar gewesen.

3. Das Finanzamt bucht zumeist erst Tage später ab

Ein Vorteil, die Steuerzahlungen abbuchen zu lassen, liegt auch darin, dass die Finanzkasse in aller Regel, zumindest hier in Bayern, erst einige Tage nach Fälligkeit abbucht. So werden Beträge, die zum 10. eines Monats fällig sind, aus unserer Erfahrung häufig erst um den 14./15. des Monats, oder noch zwei bis drei Tage später, eingezogen.

Wer also aus pragmatischen Gründen möchte, dass das Geld erst möglichst spät abfließt, für den ist das SEPA-Lastschriftmandat das Mittel der Wahl.

4. SEPA-Lastschriftmandat kann binnen acht Wochen widersprochen werden

Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, im Einzelfall statthaft sein, kann eine via Einzugsermächtigung abgeflossene Zahlung binnen acht Wochen „zurückgeholt“ werden. Diese Möglichkeit bietet also Sicherheit bzw. einen doppelten Boden.

Anders bei getätigten Überweisungen; deren Stornierung ist nicht so einfach möglich. Also ein weiterer Punkt „Pro“ Einzug fürs Finanzamt.

5. Einsparen von Zeitaufwand und (Opportunitäts-)Kosten

Ein letzter Punkt dieser nicht abschließenden Aufzählung, der gegen das manuelle Bezahlen von Steuern spricht, ist schlicht die Zeit (… und damit verbunden eigentlich auch das Geld).

Es nimmt halt eben Zeit in Anspruch, die Überweisungen manuell auszuführen. Diese Zeit kann nicht zur Generierung originärer geschäftlicher Wertschöpfung verwendet werden oder fehlt im privaten Bereich. Da und dort also schmerzliche Opportunitätskosten.

Ab und an wird dann nicht nur die eigene Zeit sinnlos verbraucht. Mitunter werden „wir“ (Steuerkanzleien) angerufen / -geschrieben, und gefragt, „wann, wie viel unter welchem Verwendungszweck an welche IBAN zu bezahlen ist (?)“. Die Auskunft, die diesbezüglich erteilt wird, schafft null Komma null Mehrwert. Also ein vermeidbares Telefonat oder eine unnötige E-Mail. Wir bepreisen solche Korrespondenz mit unseren üblichen Stundensätzen, sehen darin mithin ganz bewusst keine unentgeltliche Serviceleistung!

Wie kann ein SEPA-Lastschriftmandat ans Finanzamt erteilt werden?

Die Bayerische Finanzverwaltung stellt unter dem Link https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuerzahlung/SEPA_Lastschriftmandat.pdf einen Vordruck zur Verfügung.

Dieses aufüllbare Muster kann am PC bearbeitet werden und anschließend als Scan per E-Mail oder auf sonstigem Wege (Papier/Post, Fax) beim Finanzamt eingereicht werden.

Wichtig ist, das Sepa-Mandat (zumindest) zweimal zu unterzeichnen, nämlich „mittig links“ (Kontoinhaber) und „unten links“ (Steuerpflichtiger).

Zudem ist im untern Drittel die Steuernummer -- die in Bayern regelmäßig mit drei Ziffern, Querstrich, drei Ziffern, Querstrich, fünf Ziffern, also beispielsweise 999/999/99999 so, aufgebaut ist -- einzutragen.

Daneben empfehlen wir, (nur) das Kreuz bei „Das Lastschriftmandat gilt für alle unter der o. a. Steuernummer zu entrichtenden Beträge“ zu setzen.


Sollten Fragen im Einzelfall bestehen, stehen wir gerne telefonisch (0851 95689-0) oder per E-Mail (zu unseren üblichen Stundensätzen) zur Verfügung.

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