Der ledige Noah erwirtschaftet aus seiner freiberuflichen Tätigkeit relativ konstante Ergebnisse.
2020 erzielte er jedoch, aus verschiedenen Gründen, ein Rekordergebnis.
Im Januar 2021 plant er Anschaffungen in bewegliches Anlagevermögen (70.000 €) mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren.
Die steuerliche Situation ist wie folgt (inflationsbereinigt, Basisjahr 2020), Beträge in €:
Jahr | 2020 | 2021-2030 (10 J.) |
Zwischenergebnis | 90.000 | (je) 50.000 |
Abschreibung 1/10 v. 70.000 | -7.000 | |
Zu versteuerndes Einkommen | 90.000 | 43.000 |
Ohne Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ergibt sich, Beträge in €:
Jahr | 2020 | 2021-2030 (10 J.) | Gesamt |
Einkommensteuer | 28.836 | (je) 9.514 | 123.976 |
Zugrunde liegt jeweils vereinfacht (da inflationsbereinigt) der Steuertarif (§ 32a EStG) des Jahres 2020.
Noah überlegt für die Investitionen in 2020 einen IAB von 50 % zu bilden.
50 % von 70.000 € sind 35.000 €.
Noah bildet den IAB in 2020 (Minderung). Er investiert im Januar 2021, nutzt den IAB (Erhöhung) und mindert gleichzeitig die Anschaffungskosten.
Abgeschrieben werden daher nur noch 70.000 € ./. 35.000 € = 35.000 €.
Dies führt zu folgender Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen …
Jahr | 2020 | 2021-2030 (10 J.) |
Zwischenergebnis | 90.000 | (je) 50.000 |
Berücksichtigung IAB | -35.000 | (nur 21) +35.000 |
Minderung Anschaffungskosten | (nur 21) -35.000 | |
Abschreibung 1/10 v. 35.000 | -3.500 | |
Zu versteuerndes Einkommen | 55.000 | 46.500 |
… und zu folgender Änderung bei der Einkommensteuerbelastung:
Jahr | 2020 | 2021-2030 (10 J.) | Gesamt |
Einkommensteuer | 14.145 | (je) 10.802 | 122.165 |
Unterschied zur Lösung ohne IAB (siehe oben), Steuerersparnis | 1.811 |
Zugrunde liegt jeweils vereinfacht (da inflationsbereinigt) der Steuertarif (§ 32a EStG) des Jahres 2020.
Noah konnte seine Steuerlast durch den IAB nennenswert reduzieren.
Noah hat das Spitzenjahr 2020 erfolgreich geglättet und Steuerlasten systematisch in die Zukunft verlagert; ein charmanter Nebeneffekt.
Antizyklisches Handeln in Bezug auf IABs wurde schon bei Beispiel 1 als äußerst wichtig herausgestellt.
Auch dieses zweite Beispiel offenbart, wie wichtig der richtige Zeitpunkt beim IAB, hier bezogen auf die Investition, ist.
Hätte Noah noch im Dezember 2020 investiert, so wäre ein IAB als Gestaltungsmittel im Spitzenjahr 2020 ausgeschieden.
IABs können nur in dem (bzw. den drei) Vorjahr(en) einer Investition gebildet werden.
Die Nutzung der Sonderabschreibung (bis zu 20 % der Anschaffungskosten) wäre dann eine Alternative gewesen. Dieselbe, starke Wirkung hätte die Sonder-AfA aber freilich nicht gehabt.
Sprechen Sie also mit Ihrem Steuerberater, ehe Sie vorschnell zum Ende eines erfolgreichen Jahres hin in bewegliches Anlagevermögen investieren.
Das Zuwarten über Silvester hinweg ins neue Jahr hinein, kann sich lohnen.
Haben Sie dieses Gestaltungsmittel bereits genutzt? Haben Sie es in der Rückschau sinnvoll genutzt? Ziehen Sie es künftig (erneut) in Erwägung?
Wir freuen uns auf Feedback Ihrerseits per E-Mail!
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IABs sind ein Mittel der steuerlichen Gestaltungspraxis für kleine und mittelständische Unternehmen.
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