Influencer agieren auf Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder Twitch und erzielen oft erhebliche Betriebseinnahmen aus ihrer Tätigkeit. Doch auch für diese Berufsgruppe gelten klare steuerrechtliche Regelungen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat die ertragsteuerliche Behandlung von Influencern mit einem Schreiben v. 02.07.2024 präzisiert und klargestellt, welche Pflichten für diese gelten.
Influencer generieren Betriebseinnahmen aus unterschiedlichen Quellen, darunter:
Diese Einnahmen unterliegen der Einkommensteuer und sind in der Steuererklärung, in einer Einnahmenüberschuss-Rechnung (kurz: EÜR), anzugeben.
Die Art der Tätigkeit bestimmt, ob die Einkünfte gewerblich oder freiberuflich sind:
Unentgeltlich erhaltene Produkte oder Dienstleistungen gelten als Betriebseinnahmen. Die steuerliche Bewertung erfolgt nach dem gemeinen Wert der Zuwendung:
Influencer dürfen beruflich veranlasste Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen, getreu dem sog. objektiven Nettoprinzip.
Betriebsausgaben sind im Grundsatz all jene Aufwendungen, die mit der Erzielung der Betriebseinnahmen zusammenhängen. Dazu gehören:
Private Ausgaben wie Kleidung oder Ernährung sind nicht abziehbar, selbst wenn sie beruflich genutzt werden.
Reisekosten müssen sorgfältig nach privater und beruflicher Veranlassung aufgeteilt werden. Für beruflich zurückgelegte Kilometer mit einem privaten PKW können 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden.
Für den Verpflegungsmehraufwand bei beruflichen Reisen sind 14 Euro für eintägige Abwesenheiten mit mindestens acht Stunden sowie für An- und Abreisetage bei mehrtätigen Reisen ansetzbar.
Für Zwischentage bei mehrtätigen Reisen können 28 Euro geltend gemacht werden.
Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die ertragsteuerliche Behandlung von Influencern. Die umsatzsteuerliche Sachlage, insbesondere die Frage der Umsatzsteuerpflicht von Betriebseinnahmen und die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen, ist separat zu betrachten und zu beurteilen.
Hierbei können unterschiedliche umsatzsteuerliche Regelungen, wie beispielsweise die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, eine Rolle spielen.
Die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Influencern erfordert eine genaue Analyse der betrieblichen Vorgänge.
Um steuerliche Risiken zu vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, empfiehlt sich ein sorgsames Vorgehen und ggf. die Zuhilfenahme professioneller Beratung.
Wann es möglich und vorteilhaft ist, als solcher am Markt aufzutreten.
Mit gewisser Regelmäßigkeit treten Fragen dahingehend auf, ob eine Rechnung alle Pflichtangaben enthält, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen.
Warum die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber insgesamt gesehen die bessere Wahl ist, lesen Sie hier.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kennt jeder. Beschäftigte profitieren davon, dass ein Teil der Beiträge vom AG getragen wird. Gewerbetreibende und Selbständige müssen sie selbst tragen.
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