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Steuern und Influencer: Ertragsteuerliche Rahmenbedingungen im Fokus

Welche ertragsteuerlichen Pflichten Influencer beachten müssen, erfahren Sie in diesem Blogeintrag.

Influencer agieren auf Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder Twitch und erzielen oft erhebliche Betriebseinnahmen aus ihrer Tätigkeit. Doch auch für diese Berufsgruppe gelten klare steuerrechtliche Regelungen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat die ertragsteuerliche Behandlung von Influencern mit einem Schreiben v. 02.07.2024 präzisiert und klargestellt, welche Pflichten für diese gelten.

Einkunftsquellen: Eine Übersicht

Influencer generieren Betriebseinnahmen aus unterschiedlichen Quellen, darunter:

 

  • Werbeeinnahmen: Vergütungen durch geschaltete Anzeigen, Affiliate-Links oder Produktplatzierungen.
  • Sachzuwendungen: Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen als Gegenleistung für die Bewerbung.
  • Verkauf eigener Produkte: Beispielsweise Modeartikel, Kosmetik oder digitale Angebote.
  • Beratung: Einnahmen aus Coaching-Tätigkeiten oder der Vermittlung von Finanztipps.

Diese Einnahmen unterliegen der Einkommensteuer und sind in der Steuererklärung, in einer Einnahmenüberschuss-Rechnung (kurz: EÜR), anzugeben.

Abgrenzung der Einkunftsarten

Die Art der Tätigkeit bestimmt, ob die Einkünfte gewerblich oder freiberuflich sind:

 

  • Gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG): Einnahmen aus Werbung, Affiliate-Links oder dem Verkauf eigener Produkte zählen regelmäßig dazu. Auch Influencer, die ihre Erfahrungen ohne spezifische berufliche Qualifikation teilen, erzielen in der Regel gewerbliche Einkünfte.
  • Freiberufliche Einkünfte (§ 18 EStG): Diese liegen vor, wenn die Tätigkeit schriftstellerisch, künstlerisch oder beratend und fachlich qualifiziert ist. Ein Beispiel ist eine Anwältin, die über rechtliche Themen informiert.

Bewertung von Sachzuwendungen und Dienstleistungen

Unentgeltlich erhaltene Produkte oder Dienstleistungen gelten als Betriebseinnahmen. Die steuerliche Bewertung erfolgt nach dem gemeinen Wert der Zuwendung:

 

  • Produkte zur dauerhaften Nutzung: Werden sie behalten, gelten sie als Einnahmen in Geldeswert.
  • Dienstleistungen: Zum Beispiel eine kostenlose kosmetische Behandlung wird als Betriebseinnahme mit dem marktüblichen Preis angesetzt.
  • Weitergabe an Dritte: Werden Produkte an Follower oder gemeinnützige Organisationen weitergegeben, handelt es sich um steuerpflichtige Entnahmen.

Betriebsausgaben

Influencer dürfen beruflich veranlasste Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen, getreu dem sog. objektiven Nettoprinzip.
Betriebsausgaben sind im Grundsatz all jene Aufwendungen, die mit der Erzielung der Betriebseinnahmen zusammenhängen. Dazu gehören:

 

  • Kosten für die Einrichtung eines Büros
  • Reisekosten für beruflich bedingte Reisen
  • Bürobedarf, Steuerberatungskosten, Telefon, Internet uvm.

Private Ausgaben wie Kleidung oder Ernährung sind nicht abziehbar, selbst wenn sie beruflich genutzt werden.

Reisekosten: Beruflich oder privat?

Reisekosten müssen sorgfältig nach privater und beruflicher Veranlassung aufgeteilt werden. Für beruflich zurückgelegte Kilometer mit einem privaten PKW können 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden.
Für den Verpflegungsmehraufwand bei beruflichen Reisen sind 14 Euro für eintägige Abwesenheiten mit mindestens acht Stunden sowie für An- und Abreisetage bei mehrtätigen Reisen ansetzbar.
Für Zwischentage bei mehrtätigen Reisen können 28 Euro geltend gemacht werden.

Umsatzsteuerliche Aspekte

Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die ertragsteuerliche Behandlung von Influencern. Die umsatzsteuerliche Sachlage, insbesondere die Frage der Umsatzsteuerpflicht von Betriebseinnahmen und die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen, ist separat zu betrachten und zu beurteilen.
Hierbei können unterschiedliche umsatzsteuerliche Regelungen, wie beispielsweise die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, eine Rolle spielen.

Fazit

Die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Influencern erfordert eine genaue Analyse der betrieblichen Vorgänge.
Um steuerliche Risiken zu vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, empfiehlt sich ein sorgsames Vorgehen und ggf. die Zuhilfenahme professioneller Beratung.

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