Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Qualifizierte Bestätigung als wichtiger Prüfschritt zur Schadensabwehr
Im Bereich der Umsatzsteuer ist ein Unternehmer Risikomanager.
Ziel ist es, schmerzliche Nachforderungen im Falle einer Betriebsprüfung, wasserdicht auszuschließen.
Die Umsatzsteuer soll final das bleiben, was sie seit jeher vorgibt zu sein:
Ein „durchlaufender Posten“; nicht weniger, aber schon gar nicht mehr!
In dem Zuge ist es bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie innereuropäischen Dienstleistungen wichtig, die vom Vertragspartner angegebene USt-Id-Nummer qualifiziert auf Gültigkeit zu prüfen. Eine Formalie, die stets beachtet werden sollte!
Was ist praktisch zu tun? Eine Anleitung:
Schritt 1
Sie starten mit einer „einfachen Bestätigung“ über diesen Link.
Dabei sind einzutragen:
- Ihre eigene USt-IdNr
- abzufragendes Land
- abzufragende USt-IdNr
(ohne die ersten beiden Buchstaben)
=> „starten“ drücken
Das Ergebnis wird angezeigt
Schritt 2
Nachdem (hoffentlich) angezeigt wurde, dass die abgefragte USt-IdNr gültig ist …
… geben Sie im selben Fenster unter „qualifizierte Bestätigung“ ein,
Geschäftspartner-Daten:
- Firmenname
- (ausländische) Rechtsform
- Ort, Postleitzahl und Straße, Hausnummer
=> „starten“ drücken
Schritt 3
Wenn auch hier alles übereinstimmt, machen Sie vom Abfrageergebnis einen (möglichst umfassenden) Screenshot.
Diesen bewahren Sie elektronisch, revisionssicher (!) auf, um im Falle einer Prüfung verteidigungsbereit gegenüber der Finanzbehörde zu sein!
Wie ergeht es Ihnen mit dem Thema qualifizierte Bestätigung ausländischer USt-Ids?
Haben Sie diesen Prozess systematisch in Ihre übrigen Abläufe integriert? Hatten Sie schon einmal Probleme mit der Bestätigung?
Wir freuen uns auf Feedback Ihrerseits per E-Mail!
Über den Autor
Christoph Gerstl