Leistungen

Einkommensteuer

Die „private Steuer“; häufig geht es nur um „kleine Beträge“, den­noch ist regelmäßig zu beo­bachten, dass sich darin interes­sante, schwierige Fragen der Rechtsanwendung/­-auslegung tummeln. Durch stetiges Fortbilden und Studium einschlägiger Recht­sprechung der Finanz­gerichtsbarkeit (BFH, FGs) gewähr­leisten wir die best­mögliche Aus­nutzung der recht­lichen Möglich­keiten im Interesse unserer Kunden.

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Christoph Gerstl

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Häufige gestellte Fragen

Ab wann kann ich eine Steuererklärung überhaupt einreichen?
Formal ist das ab Beginn des Folgejahres möglich. Praktisch beginnt die sinnvolle Einreichungsphase aber meist erst ab März. Arbeitgeber, Krankenkassen, Rententräger und andere Stellen haben bis Ende Februar Zeit, relevante Daten elektronisch an das Finanzamt zu melden. Vorher bringt frühes Einreichen meist keinen echten Zeitvorteil.
Bis wann muss eine Steuererklärung mit Steuerberater abgegeben werden?
Mit steuerlicher Beratung gelten verlängerte Abgabefristen. Für das Jahr 2024 läuft die Frist grundsätzlich bis Ende April 2026. Für 2025 gilt wieder die reguläre Beraterfrist bis Ende Februar 2027. Ab dann kehren die Fristen wieder zum normalen System zurück.
Bis wann sollte ich meine Unterlagen beim Steuerberater einreichen?
Als gute Orientierung empfehlen wir, Unterlagen etwa zwei Monate vor Fristablauf einzureichen. Dann bleibt genügend Zeit für Rückfragen, Optimierung und Ergebnisabstimmung. Im Einzelfall kann es auch schneller gehen, aber ein zeitlicher Puffer ist sinnvoll.
Gibt es Gestaltungsmöglichkeiten bei Versicherungsbeiträgen?
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre im Voraus zu bezahlen. Dadurch können im Folgejahr andere Versicherungsbeiträge steuerlich wirksam werden.
Kann ich Unterlagen auch in Papierform abgeben?
Ja. Gerade bei Einkommensteuerfällen ist das weiterhin möglich. Wichtig ist dann aber eine saubere Struktur. Bitte sortieren Sie die Unterlagen nach Themen oder Einkunftsarten. Lose Blätter mit Trennlaschen sind deutlich besser als Tacker, Folien oder Schnellhefter. Viele Unterlagen müssen später gescannt werden. Eine scannerfreundliche Vorbereitung hilft sehr.
Kann ich Versicherungen steuerlich absetzen?
Versicherungen können grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden. In der Praxis entsteht jedoch oft keine zusätzliche Wirkung. Der Grund ist, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits den größten Teil der steuerlich zulässigen Vorsorgeaufwendungen ausfüllen.

Wichtige Downloads für Ihre Einkommensteuer

Datev-Portal "Meine Steuern" - Unterlagenhereingabe

Krankheitskosten - außergewöhnliche Belastungen

SEPA-Lastschriftmandat kath. Kirchensteueramt